Hinweis: Willkommen auf dem Testsystem!!!
Über diese Webseite können Sie durch Ausfüllen eines Formulars auf vollständig elektronischem Wege Schutzschriften beim ZSSR einreichen, die sodann bundesweit als bei allen ordentlichen Gerichten der Länder (§ 945a Abs. 2 S. 1 ZPO) und allen Arbeitsgerichten der Länder (§§ 62 Abs. 2 S. 3, 85 Abs. 2 S. 3 ArbGG) eingereicht gelten. Gleichzeitig bietet Ihnen das Online-Formular auch die Möglichkeit, von Ihnen zuvor eingereichte Schutzschriften wieder zurückzunehmen.
Wichtige Hinweise / Handbücher / Internetseite des Betreibers
Die konkreten Rahmenbedingungen der Einreichung von Schutzschriften zum ZSSR und weitere Informationen zum Register erhalten Sie auf der Internetseite des Betreibers https://schutzschriftenregister.hessen.de. Eine detaillierte Anleitung zur Verwendung dieses Online-Formulars erhalten Sie hier. Diesem Handbuch können Sie ebenfalls die technischen Voraussetzungen zur Nutzung des Online-Formulars entnehmen. Informationen bezüglich unterstützter Kartenlesegeräte und Signaturkarten entnehmen Sie bitte den technischen Hinweisen.
Gebührenpflicht der Einreichung
Für die Einreichung einer Schutzschrift zum ZSSR entsteht eine Gebühr in Höhe von 83,- Euro (§ 1 Nr. 5a Justizverwaltungskostengesetz; Nr. 1160 KV). Die Gebühr für die Einstellung einer Schutzschrift schuldet derjenige, der die Schutzschrift eingereicht hat (§ 15a Justizverwaltungskostengesetz).
Support
Bitte wenden Sie sich bei möglichen Störungen des Verfahrens "Zentrales Schutzschriftenregister" oder bei sonstigen Fragen an den IT-Service-Desk der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung (HZD):
(+49) 611 / 340-3333
Auswahl des Formulars
Um mit der Bearbeitung des Online-Formulars zu beginnen, müssen Sie sich zunächst entscheiden, ob Sie die Einreichung vollständig innerhalb des Online-Formulars durchführen (Ausprägung "elektronischer Versand") oder ob Sie nur den für jede Einreichung notwendigen XJustiz-Datensatz erstellen wollen und die Einreichung im Anschluss selbst (beispielsweise über EGVP oder beA) vornehmen (Ausprägung "XJustiz-Download"). Eine detailliertere Erläuterung der Unterschiede entnehmen Sie bitte der oben verknüpften Internetseite des Betreibers.